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Software- und IT-Verträge – Ihr Anwalt für IT-Recht und Internetrecht in München
Maßgeschneiderte Verträge bilden die Grundlage für sichere und erfolgreiche IT-Projekte. Ob bei der Entwicklung individueller Software, der Einführung von Cloud-Lösungen oder dem Abschluss komplexer Lizenzvereinbarungen – rechtssichere Vertragsgestaltung ist entscheidend. Unsere Kanzlei verfügt über besondere Expertise im IT-Recht: Mit einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht an Ihrer Seite bieten wir Ihnen fundierte Beratung und rechtliche Begleitung bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Software- und IT-Verträgen – individuell, praxisnah und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Als erfahrene Anwälte für IT- und Internetrecht in München unterstützen wir Sie effektiv und auf den Punkt.
Ihr Anwalt für IT-Vertragsrecht
Sie stehen vor rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit IT-Verträgen? Unsere Anwälte für IT-Vertragsrecht und Internetrecht in München verfügen über langjährige Erfahrung mit Softwareverträgen und Verträgen im Bereich der Informationstechnologie. Wir helfen Ihnen effiziente und praxisnahe Lösungen zu entwickeln.
Bei den folgenden Anliegen können wir Ihnen weiterhelfen:

Für jede Situation, der Sie sich stellen müssen: Unsere Anwälte für IT-Vertrags- und Prozessrecht helfen Ihnen bei allen Ihren Rechtsfragen weiter. Kontaktieren Sie uns jederzeit für eine Ersteinschätzung und schildern Sie uns Ihr spezifisches Anliegen.
Unsere Münchner Anwälte für Softwareverträge, IT-Vertragsrecht und Internetrecht setzen den Schwerpunkt ihrer Beratung vor allem bei den folgenden Vertragstypen und den bei diesen auftauchenden Rechtsfragen:
Rechtssichere IT-Projekte
Ein Anwalt für IT- und Internetrecht unserer Münchner Kanzlei LLP Law unterstützt Ihr Unternehmen bei der rechtssicheren Durchführung von IT-Projekten.
IT-Projekte sind Vorhaben, bei denen neue Technologien eingeführt, entwickelt, aktualisiert oder verbessert werden. Sie haben ein klares Ziel, zum Beispiel die Entwicklung einer Software, die Einführung einer neuen IT-Infrastruktur oder die Verbesserung der IT-Sicherheit. Damit ein IT-Projekt erfolgreich ist, gibt es häufig verschiedene Phasen:
Planung
= Was sind die Ziele? Welche Ressourcen – Zeit, Geld und Personal – werden benötigt?
Umsetzung
= Programmierung der Software bzw. Einrichtung der entsprechenden IT-Lösung
Testing
= abschließendes Prüfungsverfahren zur Sicherstellung der fehlerfreien Funktion
Abschluss
= Überführung des neuen Systems oder der neuen Software in den laufenden Betrieb
Diese klassische Methode folgt dem Wasserfallmodell, bei dem alle Schritte nacheinander erfolgen. IT-Projekte können aber auch anders aufgesetzt und organisiert werden. In der agilen Entwicklung werden die Aufgaben in kleinen Schritten bearbeitet, sodass man flexibel auf Veränderungen reagieren kann. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile.
IT-Projekte sind zudem oft sehr komplex und ändern sich während der Umsetzung. Besonders in agilen Methoden, bei denen das Projektziel nicht von Anfang an feststeht, ist eine individuelle und sorgfältige Vertragsgestaltung wichtig und wenig Raum für vorformulierte AGBs oder Vertragsmuster. Ohne klare Regeln kann es zu Missverständnissen und Streitigkeiten zwischen den Beteiligten kommen. Unsere erfahrenen Anwälte für Internetrecht und Vertragsrecht von LLP Law in München helfen Ihrem Unternehmen im Hinblick auf IT-Projekte dabei, Verträge so zu gestalten, dass sie für beide Seiten fair sind und Konflikte vermieden werden.
Unser Leistungsportfolio umfasst unter anderem:

Rechtlicher Schutz von Namen, Marken und Persönlichkeitsrechten im Internet – Anwalt für IT-Recht
Das Internet bietet Unternehmen und Privatpersonen enorme Möglichkeiten zur Präsentation, Kommunikation und Vermarktung. Gleichzeitig entstehen dabei rechtliche Herausforderungen, insbesondere in den Teilbereichen des Namensrechts, Markenrechts, Medienrechts, Urhebergesetzes (UrhG) und der Persönlichkeitsrechte. Digitale Inhalte lassen sich leicht durch Konkurrenten kopieren, Namen und Marken werden missbräuchlich genutzt. Persönlichkeitsrechte und Datenschutz geraten durch soziale Medien oder Suchmaschinen in Gefahr.
Für Unternehmen ist es entscheidend, ihre Marke und Inhalte vor unbefugter Nutzung zu schützen.

Unsere Anwälte für die Querschnittsmaterie Internetrecht und Onlinerecht in München bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu Ihren Fragen im Domainrecht und Medienrecht. Kontaktieren Sie uns jederzeit für eine Ersteinschätzung, damit wir Ihnen helfen können, Ihre Persönlichkeitsrechte und Interessen auch im Internet zu vertreten.
Online-Shop: Rechtsfragen zu E-Commerce und Fernabsatzverträgen
Ein wichtiger Teilbereich, mit dem sich unsere Anwälte für IT- und Internetrecht bei LLP Law in München beschäftigen, umfasst den E-Commerce, Onlinerecht, Telekommunikationsrecht und Fernabsatzverträge.
Ein wichtiger zivilrechtlicher Aspekt ist das besondere Widerrufsrecht. Außerdem müssen AGBs korrekt eingebunden und die Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz beachtet werden. Auch das Datenschutzrecht spielt in dieser Querschnittsmaterie eine große Rolle. LLP Law hilft Ihrem Unternehmen, rechtliche Vorgaben für Online-Shops, digitale Plattformen und das Onlinerecht einzuhalten.
Auch im Online-Handel gibt es feste Regeln für einen fairen Wettbewerb. Hier greift das Wettbewerbsrecht und das UWG. Unfaire Praktiken wie dynamische Preismanipulation, Fake-Bewertungen, Abo-Fallen oder unzulässige Schleichwerbung können gegen das UWG verstoßen. In solchen Fällen drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Schadensersatzforderungen durch Konkurrenten.
Auch Verstöße gegen das Namensrecht, vor allem das Domainrecht oder Telekommunikationsrecht sind hier relevant. Die rechtliche Ersteinschätzung durch einen Anwalt für Internetrecht ist oft unverzichtbar:
