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Software- und IT-Verträge – Ihr Anwalt für IT-Recht und Internetrecht in München

Maßgeschneiderte Verträge bilden die Grundlage für sichere und erfolgreiche IT-Projekte. Ob bei der Entwicklung individueller Software, der Einführung von Cloud-Lösungen oder dem Abschluss komplexer Lizenzvereinbarungen – rechtssichere Vertragsgestaltung ist entscheidend. Unsere Kanzlei verfügt über besondere Expertise im IT-Recht: Mit einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht an Ihrer Seite bieten wir Ihnen fundierte Beratung und rechtliche Begleitung bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Software- und IT-Verträgen – individuell, praxisnah und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Als erfahrene Anwälte für IT- und Internetrecht in München unterstützen wir Sie effektiv und auf den Punkt.

Ihr Anwalt für IT-Vertragsrecht

Sie stehen vor rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit IT-Verträgen? Unsere Anwälte für IT-Vertragsrecht und Internetrecht in München verfügen über langjährige Erfahrung mit Softwareverträgen und Verträgen im Bereich der Informationstechnologie. Wir helfen Ihnen effiziente und praxisnahe Lösungen zu entwickeln.

Bei den folgenden Anliegen können wir Ihnen weiterhelfen:

Anwalt für Datenschutz München - Kompetente Bera-tung und effektive Lösungen
  • Sie befinden Sich in Vertragsverhandlungen und brauchen anwaltliche Unterstützung?
  • Sie möchten Ihre bisherigen Vertragsmuster für deren internationale Verwendung rechtssicher überarbeiten?
  • Sie möchten Verträge für den Vertrieb eines neuen Produktes aufsetzen?
  • Sie möchten Ihr IT-Projekt rechtssicher gestalten, um es langfristig abzusichern?
  • Ihr IT-Projekt befindet sich in Schieflage und sie brauchen rechtliche Unterstützung?
  • Bei der Auslegung Ihrer bereits bestehenden Verträge verbleiben offene Rechtsfragen und sie brauchen eine Ersteinschätzung?
  • Sie befinden sich bereits im Rechtsstreit mit Ihrem Vertragspartner und wollen anwaltlich vertreten werden?
  • usw.

Für jede Situation, der Sie sich stellen müssen: Unsere Anwälte für IT-Vertrags- und Prozessrecht helfen Ihnen bei allen Ihren Rechtsfragen weiter. Kontaktieren Sie uns jederzeit für eine Ersteinschätzung und schildern Sie uns Ihr spezifisches Anliegen.

Unsere Münchner Anwälte für Softwareverträge, IT-Vertragsrecht und Internetrecht setzen den Schwerpunkt ihrer Beratung vor allem bei den folgenden Vertragstypen und den bei diesen auftauchenden Rechtsfragen:

= regelt, wie eine Software verwendet, weitergegeben oder verändert werden darf, einschließlich aller Fragen zur Gewährleistung und Haftung für diese Software

= Verträge über eine langfristige Betreuung oder Administration von IT-Diensten durch externe Anbieter

= legt Mindestanforderungen und Leistungskennzahlen für Leistungen mit IT-Bezug (z.B. Cloud-Hosting) fest, z.B. Reaktions- und Reparatur­fristen sowie Verfügbarkeitsquoten

= Vereinbarungen zwischen dem Softwareanbieter und dem Endnutzer, der die Nutzungsbefugnisse des Endkunden festlegt.

= legt fest, welche Cloud-Dienste oder Software über das Internet bereitgestellt werden und wie sie genutzt werden dürfen einschließlich der Fragen zur Gewährleistung und Haftung für diese Dienste und Software

= eine flexible Methodik für die Softwareentwicklung, die es ermöglicht, schnell auf Änderungen zu reagieren und die den Partien die vollständige Ermittlung aller Anforderungen zu Vertragsbeginn erspart

= Verträge zur Auslagerung von internen Geschäftsprozessen an externe Unternehmen

= definiert die Bedingungen für Wartung oder Fehlerbehebung eines IT-Produkts oder einer IT-Leistung

= Vereinbarungen zwischen Firmen und IT-Dienstleistern zur Implementierung oder Aktualisierung von IT-Lösungen, insbesondere ERP-, CRM- oder SCM-Systemen

= Vereinbarungen zur treuhänderischen Verwahrung von wichtigen Unternehmensdaten, Knowhow oder Source Code einer Software

= regelt, wie eine Software verwendet, weitergegeben oder verändert werden darf, einschließlich aller Fragen zur Gewährleistung und Haftung für diese Software

= Verträge, bei denen der Anbieter die erfolgreiche Durchführung einer Leistung zusagt, wie z.B. die Entwicklung einer Individualsoftware, die Integration oder Implementierung einer IT-Lösung oder die Migration von Daten

Rechtssichere IT-Projekte

Ein Anwalt für IT- und Internetrecht unserer Münchner Kanzlei LLP Law unterstützt Ihr Unternehmen bei der rechtssicheren Durchführung von IT-Projekten.

IT-Projekte sind Vorhaben, bei denen neue Technologien eingeführt, entwickelt, aktualisiert oder verbessert werden. Sie haben ein klares Ziel, zum Beispiel die Entwicklung einer Software, die Einführung einer neuen IT-Infrastruktur oder die Verbesserung der IT-Sicherheit. Damit ein IT-Projekt erfolgreich ist, gibt es häufig verschiedene Phasen:

Planung
= Was sind die Ziele? Welche Ressourcen – Zeit, Geld und Personal – werden benötigt?

Umsetzung
= Programmierung der Software bzw. Einrichtung der entsprechenden IT-Lösung

Testing
= abschließendes Prüfungsverfahren zur Sicherstellung der fehlerfreien Funktion

Abschluss
= Überführung des neuen Systems oder der neuen Software in den laufenden Betrieb

Diese klassische Methode folgt dem Wasserfallmodell, bei dem alle Schritte nacheinander erfolgen. IT-Projekte können aber auch anders aufgesetzt und organisiert werden. In der agilen Entwicklung werden die Aufgaben in kleinen Schritten bearbeitet, sodass man flexibel auf Veränderungen reagieren kann. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile.

IT-Projekte sind zudem oft sehr komplex und ändern sich während der Umsetzung. Besonders in agilen Methoden, bei denen das Projektziel nicht von Anfang an feststeht, ist eine individuelle und sorgfältige Vertragsgestaltung wichtig und wenig Raum für vorformulierte AGBs oder Vertragsmuster. Ohne klare Regeln kann es zu Missverständnissen und Streitigkeiten zwischen den Beteiligten kommen. Unsere erfahrenen Anwälte für Internetrecht und Vertragsrecht von LLP Law in München helfen Ihrem Unternehmen im Hinblick auf IT-Projekte dabei, Verträge so zu gestalten, dass sie für beide Seiten fair sind und Konflikte vermieden werden.

Unser Leistungsportfolio umfasst unter anderem:

LLP Law
  • Erstellung rechtssicherer Verträge für die Zusammenarbeit in IT-Projekten

  • Erarbeitung von Governance-Regelungen zur reibungslosen Durchführung von umfangreichen und langfristigen Großprojekten
  • Auslagerung bestimmter Vertragsinhalte in digitale Projekt-Management-Tools
  • Interessengerechte Anwendung von Vertragsrecht

  • Unterstützung bei Eskalations- und Mediationsprozessen
  • Entwicklung von Rettungsstrategien für Projekte, die in Schieflage geraten sind
  • Etc.

Rechtlicher Schutz von Namen, Marken und Persönlichkeitsrechten im Internet – Anwalt für IT-Recht

Das Internet bietet Unternehmen und Privatpersonen enorme Möglichkeiten zur Präsentation, Kommunikation und Vermarktung. Gleichzeitig entstehen dabei rechtliche Herausforderungen, insbesondere in den Teilbereichen des Namensrechts, Markenrechts, Medienrechts, Urhebergesetzes (UrhG) und der Persönlichkeitsrechte. Digitale Inhalte lassen sich leicht durch Konkurrenten kopieren, Namen und Marken werden missbräuchlich genutzt. Persönlichkeitsrechte und Datenschutz geraten durch soziale Medien oder Suchmaschinen in Gefahr.

Für Unternehmen ist es entscheidend, ihre Marke und Inhalte vor unbefugter Nutzung zu schützen.

Anwalt für Datenschutz München - Kompetente Bera-tung und effektive Lösungen
  • Doch wo liegen die Grenzen zwischen erlaubter Nutzung und Rechtsverstoß?
  • Welche Schutzmöglichkeiten gibt es im Onlinerecht, und wie können sich Betroffene gegen Verstöße wehren?
  • Was schützt das Domainrecht?

Unsere Anwälte für die Querschnittsmaterie Internetrecht und Onlinerecht in München bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu Ihren Fragen im Domainrecht und Medienrecht. Kontaktieren Sie uns jederzeit für eine Ersteinschätzung, damit wir Ihnen helfen können, Ihre Persönlichkeitsrechte und Interessen auch im Internet zu vertreten.

Online-Shop: Rechtsfragen zu E-Commerce und Fernabsatzverträgen

Ein wichtiger Teilbereich, mit dem sich unsere Anwälte für IT- und Internetrecht bei LLP Law in München beschäftigen, umfasst den E-Commerce, Onlinerecht, Telekommunikationsrecht und Fernabsatzverträge.

Ein wichtiger zivilrechtlicher Aspekt ist das besondere Widerrufsrecht. Außerdem müssen AGBs korrekt eingebunden und die Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz beachtet werden. Auch das Datenschutzrecht spielt in dieser Querschnittsmaterie eine große Rolle. LLP Law hilft Ihrem Unternehmen, rechtliche Vorgaben für Online-Shops, digitale Plattformen und das Onlinerecht einzuhalten.

Auch im Online-Handel gibt es feste Regeln für einen fairen Wettbewerb. Hier greift das Wettbewerbsrecht und das UWG. Unfaire Praktiken wie dynamische Preismanipulation, Fake-Bewertungen, Abo-Fallen oder unzulässige Schleichwerbung können gegen das UWG verstoßen. In solchen Fällen drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Schadensersatzforderungen durch Konkurrenten.

Auch Verstöße gegen das Namensrecht, vor allem das Domainrecht oder Telekommunikationsrecht sind hier relevant. Die rechtliche Ersteinschätzung durch einen Anwalt für Internetrecht ist oft unverzichtbar:

Anwalt für Datenschutz München – Kompetente Beratung und effektive Lösungen
  • Wir helfen Ihnen, Ihr Online-Geschäft rechtssicher zu gestalten – mit kompetenter Beratung und durchsetzungsstarker Vertretung im te und im Internetrecht durch unsere Anwälte von LLP Law aus München.

  • Wir helfen Ihnen dabei, auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Konkurrenten zu reagieren und bieten eine Ersteinschätzung, ob ein Verstoß gegen das UWG vorliegt.

  • Wir helfen Ihnen dabei, ein Impressum in Übereinstimmung mit dem Telemediengesetz zu erstellen, um Sie vor Abmahnungen und Bußgeldern von Konkurrenten zu schützen.

  • Wir helfen Ihnen dabei, die Vorschriften des Telekommunikationsrechts umzusetzen. So stellen Sie nach einer Ersteinschätzung unserer Münchner Anwälte für Internetrecht sicher, dass Sie im Einklang mit den Gesetzen agieren.

Ihre Ansprechpartner

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