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Anwalt für Datenschutz München – Kompetente Beratung und effektive Lösungen

Wenn es um die Erfüllung von Datenschutzvorschriften geht, ist fachkundige Unterstützung durch einen Anwalt für Datenschutz unerlässlich. Bei LLP Law in München stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite, um Ihre Datenschutzstrategien zu optimieren und rechtliche Risiken zu minimieren.

Datenschutzrechtliche Beratung durch Ihre Kanzlei LLP Law in München

In unserer Kanzlei in München verstehen wir die Bedeutung eines effektiven Datenschutzes. Unsere Anwälte unterstützen Sie dabei, Datenschutzvorschriften nicht nur einzuhalten, sondern sie zu Ihrem Vorteil zu nutzen. Ob es um die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Ihrem Unternehmen oder um spezifische rechtliche Herausforderungen im Datenschutz geht – wir von LLP Law bieten präzise, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen:

Anwalt für Datenschutz München – Kompetente Beratung und effektive Lösungen
  • Entwicklung eines Datenschutzkonzeptes für Ihr Unternehmen

  • Richtiger Umgang mit den Daten Ihrer Kunden und Arbeitnehmer

  • Prüfung und Erstellung von Datenschutzerklärungen

  • Einhaltung aller gesetzlichen Grundlagen im Datenschutzrecht

  • Rechtssicheres Management von Datenschutzverstößen

  • Vermeiden von Bußgeldern durch fehlerhafte Datenverarbeitung

  • Effizienter Umgang mit Abmahnungen im Datenschutzrecht

  • Vertragsgestaltung im Einklang mit dem Datenschutzrecht

  • Erstellen von Datennutzungsverträgen und Verträgen zur Auftragsverarbeitung

  • Datenschutzrechtliche Regelungen in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen

  • Information über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes

Zögern Sie nicht, unsere Kanzlei in München mit ihrem individuellen Anliegen zum Datenschutz und Datenschutzrecht zu kontaktieren.

Das kleine Einmaleins der Datenschutzberatung

Im Bereich des Datenschutzes kursiert viel Rechtsunsicherheit und Halbwissen. Doch was genau zählt zu den „personenbezogene Daten“, was versteckt sich hinter den Abkürzungen DSGVO und BDSG und was genau sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten? In der Datenschutzberatung legen unsere Anwälte in München und Umgebung viel Wert darauf, die komplexe Rechtsthematik des Datenschutzrechts Unternehmern verständlich zu machen.

Anwalt für Datenschutz München - Kompetente Bera-tung und effektive Lösungen

DSGVO und BDSG

Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist eine Verordnung der EU, die Grundsätze und Regelungen für den Datenschutz EU-weit festlegt. Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ist ein nationales Gesetz, das diese Regelungen für Deutschland ergänzt und konkretisiert, wo die DSGVO nationale Regelungsspielräume zulässt.

Personenbezogene Daten

Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (z. B. Name, Adresse, E-Mail). Anonymisierte Daten oder Unternehmensdaten sind keine personenbezogenen Daten.

Anwalt für Datenschutz München - Kompetente Bera-tung und effektive Lösungen
Anwalt für Datenschutz München - Kompetente Bera-tung und effektive Lösungen

Datenverarbeitung

umfasst jede Aktivität, die mit personenbezogenen Daten durchgeführt wird, von der Erheben bis zur Löschung. Dazu zählt u.a. das Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Abfragen, Verwenden oder Übermitteln von Daten

Datenschutzbeauftragter

= eine nach Art. 37 DSGVO benannte Person, die unabhängig die Einhaltung der Datenschutzvorschriften in einer Organisation überwacht. Sie kann sowohl intern als auch extern bestellt werden. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung der Verantwortlichen im Datenschutzrecht, die Überwachung der Datenverarbeitung, die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden.

Anwalt für Datenschutz München - Kompetente Bera-tung und effektive Lösungen

Datenschutzbehörde

eine unabhängige staatliche Stelle, die die Einhaltung der Datenschutzgesetze überwacht. Sie prüft Beschwerden, führt Kontrollen durch, verhängt Bußgelder bei Verstößen und berät Unternehmen, Behörden sowie Betroffene in Datenschutzfragen. In Deutschland sind dies die Landesdatenschutzbehörden und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz.

Vertragsgestaltung im Einklang mit dem Datenschutzrecht durch unsere Anwälte

Prävention statt Krisenbewältigung und Schadensbegrenzung. Dieses Motto liegt im Fokus unserer Erstberatung neuer Mandanten. Ob durch die Überarbeitung Ihrer bereits vorhandenen Vertragswerke und AGB oder das Aufsetzen neuer Verträge: Unsere Münchner Anwälte für Datenschutz unterstützen Sie dabei Verstöße gegen DSGVO und BDSG, Abmahnungen und Bußgelder von Anfang an zu vermeiden. Auch außerhalb des Anwendungsbereiches der DSGVO und der personenbezogenen Daten spielen vertragliche Regelungen in der Datenwirtschaft eine wichtige Rolle.

Anwalt für Datenschutz München - Kompetente Bera-tung und effektive Lösungen
  • Datennutzungsverträge – Wenn die Daten selbst Vertragsinhalt sind

  • Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung – Wenn ein Unternehmen einen externen Dienstleister mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt (Auftragsverarbei-tung)

  • Einbeziehung der Datenschutzerklärung bei Vertragsabschluss – Aufklärung über die Ver-arbeitung von personenbezogenen Daten

  • Einholung der erforderlichen Einwilligung zur Datenverarbeitung

  • Datenschutz im Arbeitsvertrag – Regelungen zum rechtsicheren Umgang mit Beschäftig-tendaten

  • Datenschutz im Dienstvertrag – Verarbeitung personenbezogener Daten bei Dienstleis-tung (z.B. Call-Center oder IT-Support)

  • Joint Controllership Agreement – Vereinbarung zur datenschutzrechtlichen Zusammen-arbeit zwischen gemeinsam für die Datenverarbeitung Verantwortlichen gem. Art. 26 DSG-VO

  • Internationale Verträge – Einbindung von Standardvertragsklauseln (SCC) und internen Da-tenschutzregeln (BCR) bei internationaler Datenübertragung

Entwicklung eines Datenschutzkonzeptes durch einen Rechtsanwalt für Datenschutz

Um den Vorgaben zur Datenverarbeitung und Dokumentationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu entsprechen, unterstützen unsere Anwälte für Datenschutz Ihr Unternehmen durch eine umfassende Datenschutzberatung. In einer Erstberatung analysieren wir Ihre bisherige Datenschutzstrategie und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung eines individuellen Datenschutzkonzeptes im Einklang mit dem Datenschutzrecht.

Im Fokus der Datenschutzberatung steht dabei, dass dieses Datenschutzkonzept auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist und Ihre unternehmensspezifischen Bedürfnisse berücksichtigt. Die Zusammenarbeit orientiert sich dabei an den unternehmensinternen Strukturen unserer Mandanten. Ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen vermitteln unsere Rechtsanwälte für Datenschutz Sie entweder an einen externen Datenschutzbeauftragten unserer Tochtergesellschaft LLP Data Protect GmbH aus München oder arbeiten mit Ihren internen Rechtsabteilungen und Datenschutzbeauftragten zusammen. Unser Ziel: Datenschutzverstöße bereits präventiv vermeiden.

Infobox: Datenschutzkonzept

Ein Datenschutzkonzept definiert die Maßnahmen und Prozesse zur Einhaltung der Datenschutzgesetze und zum Schutz personenbezogener Daten.

Es umfasst Regelungen zur Datenverarbeitung, Risikobewertung, technischen und organisatorischen Maßnahmen, Betroffenenrechten, Schulungen, den Umgang mit Datenschutzvorfällen, Erfüllung der Dokumentationspflichten und sonstiger Vorgaben sowie Mechanismen zur kontinuierlichen Überwachung und Anpassung.

Entwicklung eines Datenschutzkonzeptes durch einen Rechtsanwalt für Datenschutz

FAQ Datenschutzverstoß – Unsere Anwaltskanzlei in München informiert zum Datenschutz

Durch langjährige Rechtsberatung in München und Umgebung kristallisieren sich für unsere Anwaltskanzlei Datenschutz und vor allem Datenschutzverstöße als Themen heraus, die Unternehmen oft als große Bedrohung wahrnehmen oder komplett unterschätzen. Um die Konsequenzen von Datenschutzverstößen oder einer fehlenden Einwilligung zu verstehen, ist die Beratung durch einen Anwalt für Datenschutz unverzichtbar.

Ein Datenschutzverstoß liegt vor, wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet, verloren, gestohlen oder offengelegt werden.

Beispiele: Sensible Informationen werden versehentlich an die falsche E-Mailadresse gesendet oder Cyberkriminelle erlangen durch eine Sicherheitslücke Zugriff auf personenbezogene Daten. Ebenso problematisch sind Situationen, in denen eine Liste mit personenbezogenen Daten (ohne Einwilligung) der Betroffenen auf einem öffentlichen Server gespeichert wird oder physische Akten mit sensiblen Informationen verloren gehen beziehungsweise unsachgemäß entsorgt werden.

Ein Datenschutzverstoß muss gemeldet werden, wenn ein Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen besteht. Dies ist der Fall, wenn der Vorfall potenziell zu finanziellen Verlusten, Identitätsdiebstahl, Diskriminierung, Rufschädigung, Kontrollverlust über persönliche Daten oder anderen erheblichen Nachteilen für die Betroffenen führen könnte. Ist das Risiko gering, genügt eine interne Dokumentation. Besteht jedoch ein hohes Risiko, müssen auch die betroffenen Personen unverzüglich informiert werden.

Die Meldung erfolgt schriftlich (meist über ein Online-Formular der Datenschutzbehörde) und enthält Details zum Vorfall, die Art der betroffenen Daten, die möglichen Folgen und die ergriffenen Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes.

Wichtig ist, dass der Verstoß innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme gemeldet wird.

Unterlassene oder verspätete Meldungen können zu hohen Bußgeldern (bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes) und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen. Zudem kann es das Vertrauen der Betroffenen schädigen und sich dadurch langfristig auf den Kundenkreis auswirken. Um solche Bußgelder wegen einem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung zu vermeiden, raten wir Ihnen einen Anwalt für Datenschutz aus unserer Kanzlei LLP Law in München zu konsultieren.

Hinweis: Die auf dieser Website verwendeten Bilder wurden mit Künstlicher Intelligenz generiert.

Ihre Ansprechpartner

Richard Metz - LLP Law|Patent
  • Datenverarbeitung im Auftrag (Auftragsdatenverarbeitung)

  • Datenschutzbeauftragter

  • Datenschutz-Folgenabschätzung (PIA)

  • Entwurf von Datenschutzrichtlinien und -hinweisen

  • Meldung von Datenschutzverstößen

  • Verfahren gegenüber Datenschutzaufsichtsbehörden

  • Entwurf von Verzeichnissen über Verarbeitungstätigkeiten

  • Erstellung von Datenschutzkonzepten

Sebastian Helmschrott - LLP Law|Patent
  • Internationaler Datentransfer, Datenregulierung (EU Data Act, Data Governance Act)

Arno Lohmanns - LLP Law|Patent
  • Vertragliche Gestaltung der Datenökonomie