Altersteilzeit: Erfolgreicher Übergang in den Ruhestand – Chancen für Arbeitnehmer und Unternehmen

In der heutigen Arbeitswelt ist der Übergang vom aktiven Berufsleben in den Ruhestand für viele eine Herausforderung. Hier kommt die Altersteilzeit ins Spiel, ein Konzept, das in vielen Ländern immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die Altersteilzeit ist eine flexible Arbeitsregelung, die älteren Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, während sie sich schrittweise auf den Ruhestand vorbereiten. Für die Arbeitnehmer ist dies eine Chance den Übergang von Vollzeitbeschäftigung hinein in die Rente sanfter zu gestalten. Aber auch für den Arbeitgeber kann dies Vorteile haben, wenn der Arbeitsplatz des scheidenden Arbeitnehmers parallel mit Nachwuchs besetzt wird. Durch gute Personalplanung kann so der Wissenstransfer in die neue Generation besser garantiert werden.
Im Folgenden erfahren Sie, wie genau das Modell der Alterssteilzeit funktioniert, wer dafür in Frage kommt und was dies für B2B-Unternehmen bedeutet.
Qualifikationsvoraussetzungen
An dieser Stelle ist zunächst zu klären, wer überhaupt zu den vom Altersteilzeitgesetz begünstigten Personen gehört. In Frage kommt die Altersteilzeit erst bei Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Zudem muss der angehende Rentner in den vergangenen fünf Jahren an mindestens 1080 Tagen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Ob er hier in Vollzeit oder nur in Teilzeit angestellt war, ist nicht relevant. Dies gewährleistet, dass eine breite Gruppe von Arbeitnehmern Zugang zur Altersteilzeit hat, unabhängig von ihrem Beschäftigungsgrad. Ebenso werden die Zeiten mitgezählt, während denen der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass auch Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer bei der Qualifizierung für die Altersteilzeit wirken.
Vorteile der Altersteilzeit für B2B-Unternehmen
Zunächst ist festzuhalten, dass es keinen gesetzlichen Anspruch der Arbeitnehmer auf Altersteilzeit gibt. Auch wenn die Grundlagen im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt werden, basiert das Modell lediglich auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer. Es ist daher entscheidend, dass beide Parteien die Bedingungen der Altersteilzeit einvernehmlich aushandeln und in einem entsprechenden Vertrag festhalten. Für Arbeitgeber kann die Altersteilzeit allerdings ein praktisches Instrument zur Personalplanung sein. Sie können den Wissenstransfer besser steuern und die Übernahme effektiver gestalten. Die durch Altersteilzeit entstehenden Übergangszeiten helfen dabei, die Erfahrung der älteren Mitarbeiter zu nutzen und Nachfolgern den Einstieg in das Unternehmen zu erleichtern. Darüber hinaus ermöglicht es Unternehmen, ihre Personalstruktur angesichts demografischer Veränderungen proaktiv zu gestalten und sich auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten.
Wie genau funktioniert Altersteilzeit?
Wie genau die Altersteilzeit ausgestaltet wird, unterliegt ebenfalls der Disposition der Beteiligten. In der Praxis haben sich hier grundsätzlich zwei verschiedene Varianten herauskristallisiert. Einmal das sogenannte Gleichverteilungsmodell. Hier wird die bisherige Arbeitszeit halbiert. Sie verteilt sich nun gleichmäßig auf die verbleibenden Arbeitsjahre. Der Regelfall wären hier Halbtagsbeschäftigungen oder eine sonstige Halbierung der Wochenarbeitszeit. Auch ein projektgebundener Einsatz ist vorstellbar.
Eine andere Variante ist das Blockmodell. Hier wechseln sich längere Arbeitsphasen mit Freistellungsphasen ab. Während der Arbeitsphasen arbeitet der Arbeitnehmer regulär in Vollzeit – allerdings bei reduziertem Gehalt. In der Freistellungsphase ist er dann, wie das Wort schon sagt, freigestellt, erhält aber weiterhin das reduzierte Gehalt. Beide Modelle haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile und können je nach Bedarf der Mitarbeiter und den Anforderungen des Unternehmens angepasst werden.
Welches der Modelle für Ihr B2B-Unternehmen in Frage kommt, orientiert sich an ihren internen Strukturen und Arbeitsabläufen. Natürlich sind auch Mischformen oder andere Modelle vorstellbar. Beispielsweise eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit über die Jahre hinweg. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Altersteilzeit an die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter und die strategischen Ziele des Unternehmens anzupassen.

Berechnung des Gehalts während der Altersteilzeit
Im Rahmen der Altersteilzeit wird das reguläre Gehalt des Arbeitnehmers auf die Hälfte reduziert. Zusätzlich stockt der Arbeitgeber dieses reduzierte Gehalt um 20 Prozent auf. Dieser sogenannte Aufstockungsbetrag hilft dem Arbeitnehmer dabei, die Gehaltseinbußen abzufangen, die durch das reduzierte Gehalt entstehen. Der Aufstockungsbetrag ist von der Steuer und den Sozialabgaben befreit, allerdings unterliegt er dem Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass zwar keine Steuer anfällt, die theoretischen Abgaben aber berücksichtigt werden, wenn der Steuersatz für andere Einkunftsquellen des angehenden Rentners bestimmt werden müssen. Bis vor einigen Jahren hatten Arbeitgeber aus dem Altersteilzeitgesetz sogar einen Anspruch auf staatliche Zuschüsse in Bezug auf den Aufstockungsbeitrag. Diese Förderung ist 2010 allerdings zurückgenommen worden. Arbeitnehmer müssen den Aufstockungsbetrag nun aus eigener Tasche finanzieren.
Weiterhin muss der Arbeitgeber 80 Prozent der zuvor vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung weiterzahlen. Dies dient dazu, mögliche Renteneinbußen abzumildern. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Altersteilzeitmodells, dass die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer auch während dieser Phase gewährleistet bleibt. Es ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Sonderzahlungen des Arbeitgebers, wie beispielsweise das Weihnachtsgeld, während der Altersteilzeit möglicherweise nicht gezahlt werden. Diese Einschränkungen sollten im Vorfeld klar kommuniziert und in der Vereinbarung zur Altersteilzeit berücksichtigt werden.

Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Altersteilzeit ein vielseitiges und wertvolles Instrument für einen fließenden Übergang in den Ruhestand darstellt. Sie bietet älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Berufstätigkeit schrittweise zu reduzieren und sich dabei auf die nächste Lebensphase vorzubereiten. Für Unternehmen im B2B-Bereich eröffnet die Altersteilzeit Chancen, den Generationenwechsel sorgfältig zu planen und die wertvolle Erfahrung ihrer langjährigen Mitarbeiter zu nutzen, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
Die Altersteilzeit ist jedoch mehr als nur eine Personalstrategie; sie ist ein Zeichen für eine sich wandelnde Arbeitskultur, die den Wert von Work-Life-Balance und das Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Vordergrund stellt. In einer Zeit, in der demografische Veränderungen und die Herausforderungen einer alternden Belegschaft zunehmend ins Blickfeld rücken, bietet die Altersteilzeit eine innovative Lösung, die sowohl den Bedürfnissen der Arbeitnehmer als auch den Anforderungen des Unternehmens gerecht wird.
Bei der Umsetzung dieses Modells sind jedoch individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen unerlässlich. Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder spezifische Fragen zur Altersteilzeit in Ihrem Unternehmen haben, zögern Sie nicht, sich an unsere Kanzlei LLP Law|Patent in München zu wenden. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung, die auf Ihre Bedürfnisse und Umstände zugeschnitten ist, und unterstützen Sie dabei, die Vorteile der Altersteilzeit optimal zu nutzen.
Julia Steinle | Rechtsanwältin und Mediatorin
Frau Rechtsanwältin Steinle betreut bei LLP Law|Patent den Bereich individuelles und kollektives Arbeitsrecht. Sie unterstützt Sie bei der Gestaltung Ihrer Personalverträge und steht Ihnen als erfahrene Verhandlungspartnerin sowohl vor den Arbeitsgerichten als auch bei Gesprächen mit Arbeitnehmern und dem Betriebsrat zur Seite.
Ein weiterer Schwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Steinle liegt in der nationalen und internationalen Vertragsgestaltung, insbesondere von Verträgen mit Bezug zum Technologierecht, IT-Recht und Urheberrecht. Sie verfügt über umfangreiche und langjährige Erfahrung bei der Führung von Gerichtsverfahren vor den Zivilgerichten.
Frau Rechtsanwältin Steinle ist seit Oktober 2018 Mediatorin und steht Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin bei Streitschlichtungen zur Verfügung.