Abmahnungen im Wettbewerbsrecht: Vorgaben und Handlungsoptionen

17. September 2024
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Das Wettbewerbsrecht dient dazu, einen fairen und unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten. Es schützt Unternehmen, mitunter Verbraucher und die Öffentlichkeit vor unfairen Geschäftspraktiken. Eine der zentralen Mechanismen zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts sind Abmahnungen. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Verhinderung und Korrektur wettbewerbswidriger Handlungen und können Wettbewerbsstreitigkeiten auch außergerichtlich lösen. Die Abmahnung ist somit ein Instrument, durch das sich Mittbewerber unmittelbar selbst kontrollieren können.

Der folgende Artikel führt Sie durch die wichtigsten Aspekte einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Wie ist eine Abmahnung aufgebaut und welche Mindestanforderungen sind an ihren Inhalt zu stellen? Wie reagiere ich auf Abmahnungen von Konkurrenten? Woran erkenne ich rechtsmissbräuchliche oder unbegründete Abmahnungen? Wie schütze ich mich vor Abmahnmissbrauch?

Inhaltliche Vorgaben der Abmahnung

Wie eine Abmahnung gestaltet ist und welche inhaltlichen Vorgaben sie erfüllen muss, richtet sich nach dem „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG).

Wenn Sie bei einem Konkurrenten rechtsmissbräuchliches Verhalten erkennen und einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vermuten, müssen Sie dies zunächst genauestens schildern: Wie ist der Sachverhalt? Gegen welches Prinzip des lauteren Wettbewerbs verstößt die Handlung des Unternehmens? Wie lässt sich der Verstoß rechtlich begründen? Aus welchen Normen ergibt sich die Rechtswidrigkeit?

Zudem müssen Sie darlegen, dass Sie bzw. Ihr Unternehmen auch anspruchsberechtigt sind. Wettbewerber haben grundsätzlich nur dann Ansprüche gegeneinander, wenn sie auch in einem Konkurrenzverhältnis zueinander stehen. Diese Voraussetzung überträgt das Gesetz auch auf die Praxis der außergerichtlichen Abmahnungen. Wann stehen zwei Unternehmen in einem Konkurrenzverhältnis zueinander? Vor allem dann, wenn sie gleichartige Dienstleistungen oder Waren auf demselben Markt anbieten und vertreiben. Die Gerichte verstehen dieses Konkurrenzverhältnis relativ weit. So können auch Vertreter ähnlicher Ware, die in unterschiedlichen Vertriebsformen agieren, als Konkurrenten gelten. Ebenso Unternehmen aus verschiedenen Branchen, die sich in einem Wettbewerb um denselben Kundenkreis befinden.

Ansprüche und Abmahnungen im Wettbewerbsrecht

Abschließend müssen Sie in Ihrer Abmahnung spezifizieren, welche Ansprüche Sie konkret und in welcher Höhe geltend machen. In der Regel enthält die Abmahnung die Aufforderung, das wettbewerbswidrige Verhalten zu beenden, und in diesem Zusammenhang eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Durch eine solche Unterlassungserklärung verpflichtet sich Ihr Gegenüber, die jeweilige Praxis zu unterlassen und bei Verstößen eine vorher festgesetzte Strafsumme an Sie zu entrichten. Zusätzlich sollten Sie gerichtliche Schritte bei Missachtung androhen und eine Frist für die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung setzen. In der Praxis hat es sich zudem etabliert, die Erstattung der eigenen Rechtsanwaltskosten zu verlangen, die Ihnen durch die Abmahnung entstanden sind.

Wie reagiere ich auf Abmahnungen im Wettbewerbsrecht?

Sie wissen nun, wie Sie Ihre Konkurrenten bei wettbewerbswidrigem Verhalten abmahnen können. Doch was tun, wenn Sie selbst eine Abmahnung erhalten?

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Ob es sich bei einer Marketingaktion oder einer sonstigen geschäftlichen Handlung um einen Verstoß gegen das UWG handelt, ist nicht immer eindeutig zu beantworten. Ebenso ist seit einigen Jahren das Phänomen der sogenannten Serienabmahnungen im Trend. Hier verschickt der Absender dieselbe Abmahnung an diverse Unternehmen. Eine Abmahnung bedeutet also nicht automatisch, dass ihrerseits ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt. Bei manchen Schreiben kann es sich auch um eine einfache Betrugsmasche handeln. Bevor Sie sich auf Strafzahlungen oder eine strafbewährte Unterlassungserklärung einlassen, sollten Sie das Schreiben zunächst einer sorgfältigen Überprüfung unterziehen. Suchen Sie sich hierzu schnellstmöglich rechtliche Unterstützung.

Prüfen Sie zunächst, ob die Abmahnung den Sachverhalt, durch den sich der Vorwurf begründet, überhaupt korrekt darstellt. Macht der Absender Anwaltskosten geltend, sollten Sie zusätzlich checken, ob es überhaupt nötig gewesen ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen erkennen Sie zum Beispiel auch daran, dass die geforderte Strafzahlung unverhältnismäßig hoch oder die Unterlassungserklärung sehr allgemein und unspezifisch formuliert ist.

Handlungsoptionen bei knappen Fristen

Problematisch ist vor allem die Praxis, in Abmahnungen nur sehr kurze Fristen zu setzen. So bleibt dem betroffenen Unternehmen oft nicht die Zeit, die Vorwürfe gründlich zu überprüfen und einen Rechtsanwalt einzuschalten. Welche Handlungsoptionen sind zu hier empfehlen? Wichtig ist vor allem, innerhalb der jeweiligen Frist zu reagieren. Ansonsten droht Ihnen womöglich eine einstweilige Verfügung.

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Mit dieser können die Gerichte ohne mündliche Verhandlung über die Sache urteilen. Wenn Sie einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht Ihrerseits nicht klar ausschließen können oder er offensichtlich ist, sollten Sie darüber nachdenken zumindest die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und nur die geforderten Zahlungen zu verweigern. Dadurch können Sie mögliche Gerichtskosten reduzieren und gleichzeitig die Abmahnfrist wahren. Hüten Sie sich allerdings davor eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, wenn Sie dem darin geforderten Verhalten nicht nachkommen können oder wollen. Verstöße gegen die Erklärung bringen in der Regel hohe Vertragsstrafen mit sich.

Fazit

Weder ist es schlau, Abmahnungen im Wettbewerbsrecht zu ignorieren, noch sollten Sie eine Unterlassungserklärung voreilig und ohne rechtlichen Rat unterschreiben. Kontaktieren Sie gerne unsere Rechtsanwälte von LLP Law|Patent, um nicht auf eine mißbräuchliche Abmahnung hereinzufallen. Unabhängig davon, wie der Fall gestrickt ist: Reagieren sollen Sie in jedem Fall. Auch wenn die Abmahnung unbegründet ist, sollten Sie das Schreiben nicht unbeantwortet lassen. Teilen Sie dem Absender stattdessen schriftlich mit, dass und warum Sie die Erklärung nicht unterzeichnen werden. Ansonsten kann Ihr Schweigen missverstanden werden und der Fall in einem kostspieligen Gerichtsverfahren enden.

Robert Lankes | Rechtsanwalt

Herr Rechtsanwalt Robert Lankes betreut bei LLP Law|Patent die Bereiche Gesellschaftsrecht, gewerblicher Rechtsschutz und Bau- und Immobilienrecht. Er unterstützt Sie beispielsweise bei der Wahl der richtigen Rechtsform, bei Gründung von Gesellschaften, bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und bei Unternehmenskäufen. Im gewerblichen Rechtsschutz vertritt er Sie im Rahmen von Wettbewerbsverstößen, Abmahnungen und in einstweiligen Verfügungsverfahren und Hauptsacheverfahren. Im Bau- und Immobilienrecht berät er Bauträger und Handwerksunternehmen ebenso wie Wohnungskäufer oder Miteigentümer. Herr Rechtsanwalt Lankes steht Ihnen als erfahrener Verhandlungspartner und Prozessvertreter sowohl in Verhandlungen und Gesprächen mit Dritten als auch vor Gericht zur Seite.

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