AMGA 2025: Wichtige Änderungen im EU-Förderrecht

19. Mai 2025

Die Anforderungen an die ordnungsgemäße Abwicklung von EU-Förderprojekten entwickeln sich stetig weiter – und mit ihnen auch die Erwartungen an Projektpartner, und Fördermittelverantwortliche. Am 1. April 2025 hat die Europäische Kommission daher eine neue Version des Annotated Model Grant Agreement (AMGA) veröffentlicht.

Vor allem für Unternehmen, die an EU-geförderten Projekten beteiligt sind oder eine Antragstellung planen, lohnt sich ein genauer Blick auf das jüngste Update. Dort hat die Kommission mehrere wichtige Klarstellungen ergänzt. Diese betreffen unter anderem:

  • die Berechnung von Personalkosten,

  • den Umgang mit Drittmittelförderung,
  • Regelungen zur System- und Prozessprüfung,
  • Anforderungen an den Gender Equality Plan,
  • Hinweise zu eingeschränkten Ausschreibungen

Die Bedeutung des Annotated Model Grant Agreement für Forschungsprojekte des Horizon Europe

In Deutschland werden Forschungs- und Innovationsprojekte (FuE-Vorhaben) z.B. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanziell gefördert – in der Regel in Form eines sogenannten Zuwendungsbescheids.

Anders auf EU-Ebene: Hier gibt es stattdessen das sogenannte Grant Agreement – das ist der Standardvertrag, den die EU Kommission mit allen Partnern eines geförderten Forschungsprojekts abschließt. Dieser beruht wiederum auf einem Mustervertrag, dem sogenannten Model Grant Agreement, der bestimmte projektspezifische Optionen vorsieht. Das Annotated Model Grant Agreement erläutert die Bestimmungen dieses Standardvertrags und liefert praxisnahe Hinweise für die ordnungsgemäße Abwicklung von Fördermitteln im Forschungsrahmen Horizon Europe.

Zusätzlich zu dem Grant Agreement schließen die Projektpartner untereinander noch einen weiteren Vertrag, den sogenannten Konsortialvertrag bzw. das Consortium Agreement. Dort regeln die Vertragspartner u.a., die Zugangsrechte zu IP (sog. Background IP und Foreground IP) und Haftungsfragen. Geschlossen werden diese Konsortialverträge in der Regel auf Basis des sog. DESCA oder MCARD Mustervertrages. Da das Grant Agreement auch im Rahmen dieser Verträge wichtige Weichenstellungen liefert, spielen hier die aktuellen Änderungen des AMGA vom 1. April 2025 ebenfalls eine nicht zu vernachlässigende Rolle.

Für wen ist das AMGA-Update 2025 relevant?

Die Neuerungen der EU-Kommission bezüglich des AMGA am 1. April 2025 ist für alle Akteure relevant, die im Kontext von EU-geförderten Forschungs- und Innovationsprojekten tätig sind oder eine Beteiligung an solchen Projekten planen:

  • Unternehmen und Verbände, die im Rahmen von Programmen wie Horizon Europe Fördermittel für ihre Teilnahme an Forschungs- und Innovationsprojekten beantragen möchten

  • Forschungseinrichtungen, Hochschulen und außeruniversitäre Institute, die regelmäßig als Projektpartner oder Konsortialführer in EU-Vorhaben auftreten

Auch für Projektverantwortliche, Fördermittelmanager, Drittmittelbeauftragte sowie für Rechts- und Compliance-Abteilungen liefert das Update wichtige Informationen zur rechtskonformen Abwicklung von EU-Fördermitteln. Wer also im Fördermittelumfeld operativ oder strategisch eingebunden ist, sollte sich mit den neuen Klarstellungen im AMGA vertraut machen – insbesondere im Hinblick auf Personalabrechnung, Drittmittelregelungen, Prüfverfahren und Gleichstellungsanforderungen.

Horizon Europe

15 Jahre Erfahrung in EU- und nationalen Förderprojekten

Unsere Rechtsanwälte von LLP Law beraten Unternehmen bei ihrer Teilnahme an EU- Förderprojekten bereits seit über 15 Jahren, und haben die Vertragsverhandlungen in bereits rund 50 EU-Förderprojekten entsprechend begleitet und vielfach auch koordiniert. Gepaart ist diese Erfahrung mit der Begleitung von über 200 nationalen Förderprojekten, aber auch anderen Technologie-Förderinitiativen wie AENEAS, CATRENE, Penta-Euripides oder IHI (Innovative Heath Initiative).

Für eine unverbindliche Beratung nehmen Sie gerne jederzeit mit RA Sebastian Helmschrott, LL.M. Eur., Kontakt auf.

Sebastian Helmschrott | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Fachbereichsleiter IT-Recht beim BISG e.V.

Herr Rechtsanwalt Sebastian Helmschrott ist bei LLP Law|Patent Ihr kompetenter Ansprech­partner für Vertrags­gestaltungen, insbesondere für international tätige Unternehmen im Bereich der Halbleiter­industrie sowie anderer moderner Technologien, z. B. LED/OLED, Embedded Systems und softwaregestützte Prozesse. Er betreut erfahren Ihre IT-Vergabe­verfahren mit nationalen und inter­nationalen Bezügen sowie die Bereiche IP-Recht mit Schwerpunkt Lizenzen und Forschungskooperationen.

Sebastian Helmschrott - LLP Law|Patent