AMGA 2025: Wichtige Änderungen im EU-Förderrecht
Die Anforderungen an die ordnungsgemäße Abwicklung von EU-Förderprojekten entwickeln sich stetig weiter – und mit ihnen auch die Erwartungen an Projektpartner, und Fördermittelverantwortliche. Am 1. April 2025 hat die Europäische Kommission daher eine neue Version des Annotated Model Grant Agreement (AMGA) veröffentlicht.
Vor allem für Unternehmen, die an EU-geförderten Projekten beteiligt sind oder eine Antragstellung planen, lohnt sich ein genauer Blick auf das jüngste Update. Dort hat die Kommission mehrere wichtige Klarstellungen ergänzt. Diese betreffen unter anderem:
Die Bedeutung des Annotated Model Grant Agreement für Forschungsprojekte des Horizon Europe
In Deutschland werden Forschungs- und Innovationsprojekte (FuE-Vorhaben) z.B. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanziell gefördert – in der Regel in Form eines sogenannten Zuwendungsbescheids.
Anders auf EU-Ebene: Hier gibt es stattdessen das sogenannte Grant Agreement – das ist der Standardvertrag, den die EU Kommission mit allen Partnern eines geförderten Forschungsprojekts abschließt. Dieser beruht wiederum auf einem Mustervertrag, dem sogenannten Model Grant Agreement, der bestimmte projektspezifische Optionen vorsieht. Das Annotated Model Grant Agreement erläutert die Bestimmungen dieses Standardvertrags und liefert praxisnahe Hinweise für die ordnungsgemäße Abwicklung von Fördermitteln im Forschungsrahmen Horizon Europe.
Zusätzlich zu dem Grant Agreement schließen die Projektpartner untereinander noch einen weiteren Vertrag, den sogenannten Konsortialvertrag bzw. das Consortium Agreement. Dort regeln die Vertragspartner u.a., die Zugangsrechte zu IP (sog. Background IP und Foreground IP) und Haftungsfragen. Geschlossen werden diese Konsortialverträge in der Regel auf Basis des sog. DESCA oder MCARD Mustervertrages. Da das Grant Agreement auch im Rahmen dieser Verträge wichtige Weichenstellungen liefert, spielen hier die aktuellen Änderungen des AMGA vom 1. April 2025 ebenfalls eine nicht zu vernachlässigende Rolle.
Für wen ist das AMGA-Update 2025 relevant?
Die Neuerungen der EU-Kommission bezüglich des AMGA am 1. April 2025 ist für alle Akteure relevant, die im Kontext von EU-geförderten Forschungs- und Innovationsprojekten tätig sind oder eine Beteiligung an solchen Projekten planen:
Auch für Projektverantwortliche, Fördermittelmanager, Drittmittelbeauftragte sowie für Rechts- und Compliance-Abteilungen liefert das Update wichtige Informationen zur rechtskonformen Abwicklung von EU-Fördermitteln. Wer also im Fördermittelumfeld operativ oder strategisch eingebunden ist, sollte sich mit den neuen Klarstellungen im AMGA vertraut machen – insbesondere im Hinblick auf Personalabrechnung, Drittmittelregelungen, Prüfverfahren und Gleichstellungsanforderungen.

15 Jahre Erfahrung in EU- und nationalen Förderprojekten
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Sebastian Helmschrott | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Fachbereichsleiter IT-Recht beim BISG e.V.
Herr Rechtsanwalt Sebastian Helmschrott ist bei LLP Law|Patent Ihr kompetenter Ansprechpartner für Vertragsgestaltungen, insbesondere für international tätige Unternehmen im Bereich der Halbleiterindustrie sowie anderer moderner Technologien, z. B. LED/OLED, Embedded Systems und softwaregestützte Prozesse. Er betreut erfahren Ihre IT-Vergabeverfahren mit nationalen und internationalen Bezügen sowie die Bereiche IP-Recht mit Schwerpunkt Lizenzen und Forschungskooperationen.