Was ist ein digitales Erbe?

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Bild von Jordy Meow auf Pixabay

 

Der BGH entschied, dass den Erben eines Social Media Nutzers grundsätzlich Zugang zu dessen Konto gewährt werden müsse. Doch während das Landgericht Berlin der Ansicht war, dass die Übergabe eines USB Sticks, der das Konto mit 14.000 PDF Dateien lediglich abbildet, diese Verpflichtung nicht erfülle, (ZUM-RD 2019, 613) entschied das Kammergericht, dass dies für einen Zugang vollkommen ausreiche, (MMR 2020, 183).

Daraufhin stellte der BGH wiederum klar, dass bis auf die aktive Nutzung des Kontos die Erblasser sich so „(..) bewegen können muss wie zuvor die Verstorbene selbst. Dies ergebe sich schon aus dem Tenor des erstinstanzlichen Vollstreckungstitels, jedenfalls aber aus dessen Entscheidungsgründen, BGH Beschluss vom 27.08.2020 – II ZB 30/20."

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