Neue EU Datenschutzgrundverordnung in Sicht

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Die Verhandlungsführer des EU-Parlaments und des EU-Rates haben sich auf eine gemeinsame Textfassung einer neuen EU-Datenschutzgrundverordnung geeinigt. Damit rückt der Erlass der neuen Regeln zum Datenschutz in greifbare Nähe. Insbesondere muss aber noch das EU Parlament formal dem Entwurf zustimmen, was für Anfang 2016 erwartet wird.

Die Verordnung ersetzt die entsprechende Richtlinie aus 1996  und würde als Verordnung nun unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU gelten, also anders als die ersetzte Richtlinie nicht lediglich eine Richtschnur für die nationalen Datenschutzgesetze vorgeben. Damit wäre die aktuell bestehende Zersplitterung in 28 verschiedene Gesetze und Schutzniveaus weitgehend beseitigt, auch wenn der Entwurf in einigen Punkten noch nationale Abweichungen zulässt.

Die Vereinheitlichung ist sowohl für deutsche User als auch für die deutsche Wirtschaft zu begrüßen. Für den Nutzer ist positiv, dass es Anbietern nicht mehr möglich sein wird, ihre Angebote in ein EU Land mit niedrigem Schutzniveau zu verlegen (z.B. Irland). Für die Wirtschaft und den Standort Deutschland wird durch die Angleichung ein Standortnachteil beseitigt, den die strengen und folglich kostenintensiven deutschen Datenschutzbestimmungen nun einmal darstellen. 

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