EuGH Generalanwalt veröffentlicht Stellungnahme

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Rechtsmeinung des Generalanwalts am EuGH zu Anforderungen an Abmahnung und Unterlassungsklage gegen Benutzer eines Standardpatentes im Verfahren Huawei / ZTE veröffentlicht

In dem beim EuGH anhängigen Rechtstreit Huawei gegen ZTE (Vorlage durch das LG Düsseldorf) hat der zuständige Generalanwalt nun seine Rechtsmeinung veröffentlicht. Diese ist für das Gericht zwar nicht verbindlich, in der Regel folgt der EuGH aber der Meinung des Generalanwaltes.

In dem Verfahren geht es einmal wieder um den Einfluss des Kartellrechts auf die Ausübung von Patenten. Die Wechselwirkungen zwischen Kartellrecht und einem durch das Patentrecht gewährtem Monopolrecht hat der BGH unlängst in seiner Entscheidung „Orange Book“ aufgezeigt (zu finden auf der Website des BGH). Einerseits gewährt die Rechtsordnung für schöpferische Leistungen einen Schutz durch Gewährung eines zeitlich befristeten Monopolrechts, anderseits sind Monopole aus kartellrechtlicher Sicht unerwünscht, sodass beide Rechtsmaterien sich gegenseitig beeinflussen. So ist anerkannt, dass bei Standardpatenten aus kartellrechtlichen Gründen zwingend eine Lizenz zu fairen, nicht-diskriminierenden Bedingungen zu gewähren ist (sog. „FRAND“ Lizenz). Der BGH in seiner Entscheidung „Orange Book“ folglich festgeschrieben, dass die Art und Weise der Ausübung des gewährten Monopolrechts gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoße und damit rechtsmissbräuchlich sei, wenn der Inhaber des Ausschließlichkeitsrechts ein Unterlassungsanspruch gegen den Benutzer geltend macht, obwohl dieser zur Zahlung von Lizenzgebühren bereit ist.

Im aktuellen Rechtstreit geht es nun darum, ob und wie der Rechteinhaber aktiv auf den verletzenden Benutzer zugehen muss, bevor er Maßnahmen gegen den Benutzer ergreifen darf. Dies bejaht der Generalanwalt und zeigt detailliert die nach seiner Meinung nach erforderlichen Maßnahmen des Rechteinhabers auf, bevor er gegen einen Dritten aus seinem Patentrecht vorgehen darf. Die 28seitige Stellungnahme ist auf der Website der EU abrufbar:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d0f130d5c970709b3aea4ed6a44bead42f936fa4.e34KaxiLc3eQc40LaxqMbN4Obh8Oe0?text=&docid=159827&pageIndex=0&doclang=en&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=68108)

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