Entgegen LG Saarbrücken vom 31.8.2016 lebt bei einer Rückzahlung des Kaufpreises durch PayPal der vertragliche Zahlungsanspruch des Online-Händlers gegen den privaten Käufer wieder auf.

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Der Beitrag von Dr. Oliver Habel erscheint in MultiMedia und Recht in Heft 3/2017.

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