Die Allgemein anerkannten Regeln der Technik

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Frau Rechtsanwältin Patricia Lotz hat ein E-Paper zum Thema "Die Allgemein anerkannten Regeln der Technik" verfasst. Das E-Paper entstand nach einem Vortrag zum Thema auf einem juristischen Themenstammtisch und behandelt die historische Entwicklung des Begriffs, die gängige Definition der Rechtsprechung sowie die Unterschiede zu den weiteren Rechtsbegriffen "Stand der Technik" sowie "Stand von Wissenschaft und Technik".
Die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" tauchen vor allem im privaten Baurecht immer wieder als Anforderung an den Werkunternehmer auf. Zunehmend bekommt dieser Begriff jedoch auch Bedeutung im IT-  und Technologierecht, sei es bei der Programmierung von Webseiten oder Datenbanken, bei der Erstellung von Spezialmaschinen oder dem Anlegen von IT-Systemen. Nach wie vor haben die "Allgemein anerkannten Regeln der Technik" in Rechtsstreitigkeiten ihren vornehmlichen Auftritt, insbesondere dann, wenn die Ist-Beschaffenheit eines Werkes von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Jedoch ist auch bereits bei der Vertragsgestaltung darauf zu achten, wie man den Wortlaut des Vertrages wählt und die Soll-Beschaffenheit definiert. Hier finden Sie das E-Paper zum Thema "Allgemein anerkannte Regeln der Technik"

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