Der Cookie-Hinweis

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Der Cookie-Hinweis

Der Cookie-Hinweis:

Auf vielen Webseiten finden sich Cookie-Hinweise. Da dieses eine relativ neue „Erscheinung“ ist, sind Webseitenbetreiber häufig verunsichert, ob sie solche Hinweise vorhalten müssen oder nicht. Hintergrund für die teilweise als eher lästig empfundenen Balken ist eine Richtlinie der EU, die sogenannte Cookie-Richtlinie, die von einigen unserer Nachbarn bereits umgesetzt wurde. Die Schwierigkeiten in Deutschland beruhen darauf, dass der deutsche Gesetzgeber nicht tätig geworden ist.

Im Detail ist die Umsetzung des Cookie-Hinweises daher leider umstritten. Der deutsche Gesetzgeber gibt – im Gegensatz zu anderen Ländern – nicht vor, ob es eines opt-in bedarf (technisch schwierig, weil dann erst Cookies überhaupt gesetzt werden dürften, nachdem ein Einverständnis gegeben wurde) oder ein opt-out reicht (also mit Anklicken eines Buttons die Cookies automatisch unterbunden werden oder eine Anleitung zum Unterbinden erfolgt). Wir empfehlen derzeit die letztere Lösung, also einen Hinweis, der einen Link zur Datenschutzerklärung enthält, die wiederum eine Anleitung enthalten sollte, wie die Cookies unterbunden werden. Alternativ könnte man auch eine Art Button in den Hinweis aufnehmen, mit dessen Klicken alle Cookies unterbunden werden (technisch also eine Mittellösung). Die opt-in Lösung wird von den meisten europäischen Ländern gefordert und ist der sicherste Weg der Umsetzung der Cookie-Richtlinie. Mangels Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers wählen die meisten deutschen Anbieter den von uns vorgeschlagen, technisch verhältnismäßig leicht umzusetzenden Weg als Mindeststandard.

Wir schlagen folgenden Text für den Warnhinweis vor:

„ […] verwendet Cookies, um die angebotenen Funktionen und Inhalte für Sie zu verbessern. Indem Sie mit der Nutzung unserer Seite fortfahren, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Nähere Informationen finden Sie hier“
"hier" => Verlinkung der Datenschutzerklärung

Der Hinweis kann in aller Regel mit dem üblichen Kreuzchen weggeklickt werden und sollte nur dann nicht mehr erscheinen, wenn ein solches Wegklicken durch den User aktiv erfolgt. Auch wenn nach deutschem Recht keine Sanktionen drohen, wenn der Cookie-Hinweis fehlt, so verlangt jedenfalls Google auf privatrechtlicher Ebene diesen Hinweis bei der Nutzung einiger seiner Dienste.

Das Thema bleibt auf jeden Fall aktuell, denn es sind mit der Datenschutzgrundverordnung ab Mai 2018 auch Änderungen in Bezug auf den Cookie-Hinweis zu erwarten.

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