Was regelt das neue Netzwerkdurchsuchungsgesetz?

von

Bild von Free-Photos auf Pixabay

 

Die geplante Reform

Wer in sozialen Medien mittels Post oder Kommentar beleidigt oder bedroht wurde, muss bis zum heutigen Tag zunächst einen entsprechenden Link oder Screenshots einfügen, um den Inhalt zu melden. Zukünftig möchte der Gesetzgeber das bestehende Netzwerkdurchsetzungsgesetz reformieren und es den Betroffenen ermöglichen, vom Post/Kommentar aus direkt zu melden, sollte dieser rechtswidrig scheinen. Da jedoch nicht alle gemeldeten Beiträge gelöscht werden und umgekehrt nicht alle Nutzer mit der Löschung ihrer eigenen Posts einverstanden sind, soll ein sog. „Gegenstellungsverfahren“ eingeführt werden. Netzwerke müssen dabei auf Antrag eines Internetnutzers, ihre Entscheidungen bezüglich einer beantragten Löschung prüfen und begründen. Für den Antrag auf Löschung, bleiben dem betroffenen Nutzer nach der Erstellung sowie Veröffentlichung des unerwünschten Inhalts maximal zwei Wochen. Die Netzwerke haben daraufhin gemäß dem bereits bestehenden Netzwerkdurchsuchungsgesetz 24 Stunden Zeit, die strafbaren Inhalte zu löschen und innerhalb von 48 Stunden auf etwaige Nutzerbeschwerden zu reagieren. Zudem müssen Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht veröffentlichen, in dem es um ihren Umgang mit Beschwerden geht. Ferner soll es einfacher werden, gerichtlich gegen Drohung oder Beleidigung vorzugehen. Verlangt das Gericht die Identität des maßgeblichen Täters offenzulegen, sind die Netzwerke dazu verpflichtet dem nachzukommen.

Kritik

Unternehmen bemängelten bereits die ursprüngliche Fassung des NetzDG, da dieses ihrer Ansicht nach staatliche Aufgaben beim Durchsetzen des Rechts an internationale Firmen abgibt. Zwar bestritt das Justizministerium diese Ansicht und betonte, dass die Entscheidung über die Strafen letztendlich bei den Gerichten liege. Jedoch beseitige die Reform laut den Kritikern keine Unsicherheiten, sondern schaffe neue. So existieren viele unbestimmte Rechtsbegriffe und die Vorgaben zur Inhalte-Löschung seien noch immer unklar. Und während die Reform das Herkunftsland des Videosharing-Anbieters zur Handlung verpflichtet, seien es bei sozialen Netzwerken noch immer das Zielland.

Fazit

Während die Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes darauf abzielt, den Nutzern das Melden von strafbaren Inhalten zu erleichtern, verunsichert sie die Betreiber von sozialen Netzwerken. Allerdings gibt es viele Händler, die solche Netzwerke beruflich nutzen. Daher könnten auch diese von einer erleichterten Meldung von strafbaren und größtenteils geschäftsschädigenden Posts/Kommentaren profitieren. Um den Rechtsextremismus und die Hasskriminalität im Netz effektiver bekämpfen zu können, hat der Bundestag zudem ein Gesetz entwickelt, das die Netzwerk-Betreiber dazu verpflichtet, bestimmte strafbaren Inhalte an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Ob dieses vom Rechtsausschuss durchgewunken wird, bleibt abzuwarten.

Zurück